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Ab 1968 wurde es durch Sondergenehmigung des Ministeriums des Innern der DDR ermöglicht, daß Mitglieder des ADMV (Allgemeiner Deutscher Motorsport Verband e.V.) für Oldtimer bis Baujahr 1960 eine sogenannte
Sportzulassung und eine Dauerstartnummer beantragten. Damit durften diese Fahrzeuge ohne amtliche Zulassung und ohne amtliches Kennzeichen an Rallyes, Sternfahrten und Vereinstreffen teilnehmen sowie Probefahrten
durchführen.
Die Fahrzeuge mußten beim ADMV gemeldet werden. Es wurde ihnen dann eine Dauerstartnummer zugeteilt. Die Versicherung war darin enthalten. Kfz-Steuern brauchten nicht entrichtet zu werden.
Die entsprechenden Schilder mit der Dauerstartnummer mußten die Mitglieder selbst anfertigen. Die Kennzeichen hatten das Format 150 x 210 mm. Im oberen Teil war die Nummer anzubringen. In der unteren Hälfte war
das ADMV-Symbol anzubringen und darunter die Staatsbezeichnung DDR.
Die Fahrzeuge waren in acht Klassen eingeteilt. Die erste Ziffer der Nummer zeigt die Fahrzeugklasse. Die weiteren Ziffern sind laufende Nummern.
Die Fahrzeugklassen:
1 = Krafträder bis 5 PS, Baujahre bis 1930 2 = Krafträder bis 12 PS, Baujahre bis 1930 3 = Krafträder über 12 PS, Baujahre bis 1930 4 = Kraftwagen bis 20 PS, Baujahre bis 1930
5 = Kraftwagen über 20 PS, Baujahre bis 1930 6 = Nutzfahrzeuge 7 = Krafträder, Baujahre 1931 bis 1960 8 = Kraftwagen, Baujahre 1931 bis 1960
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